Neu · Online-Angebote teilen
StBVV-konform · Made in Germany

Honorare berechnen – in unter zwei Minuten.

Gebührenwerk ist der moderne Gebührenrechner nach StBVV für Steuerberatungskanzleien. In unter zwei Minuten vom Gegenstandswert zum Honorarangebot — als PDF oder als Online-Page mit Tracking, Rückfragen und Annehmen-Button.

7 Tage kostenlos testen · Keine Kreditkarte · Jederzeit kündbar

Gebührenwerk Screenshot
Hosting Deutschland
DSGVO-konform
AV-Vertrag inklusive
StBVV 2025 aktuell · Updates inklusive
Kein Cloud-Lock-in

Sie schicken das Angebot raus. Und dann?

Spam-Filter? Vergleicht er gerade? Zehn Tage Funkstille, und Sie wissen nichts. Nachhaken wirkt aufdringlich, abwarten kostet Mandate — und niemand sagt Ihnen, woran es wirklich hakt.

Conversion-Blindheit

Geöffnet? Spam? Ausgedruckt und weggelegt? Beim PDF-Anhang erfahren Sie nie, ob Ihr Angebot überhaupt angekommen ist.

Rückfragen im Telefon-Pingpong

„Sie hatten was zur Lohnbuchhaltung gefragt — was genau?“ Beide blättern im PDF, beide reden über verschiedene Positionen.

Kein klares Ja oder Nein

Niemand sagt explizit zu. Niemand sagt explizit ab. Das Mandat schwebt im Limbo — und nach zwei Wochen rufen Sie unsicher hinterher.

Neu · Online-Angebote

Aus dem PDF-Angebot wird ein Sales-Tool.

Statt PDF-Anhang im Spam-Ordner — ein Link, eine mobile Page, ein klares Ja oder Nein. Sie sehen, was passiert.

  • Conversion-Tracking

    Sie sehen, wer Ihr Angebot wann geöffnet hat. Keine Mutmaßung mehr, ob die Mail durchkam.

  • Strukturierte Rückfragen

    Mandanten fragen pro Position — nicht „irgendwo zur Lohnbuchhaltung“. Der Kontext bleibt erhalten.

  • Annehmen oder Ablehnen — mit Audit-Trail

    Soft-Accept mit Zeitstempel und IP-Beleg. Ersetzt nicht die formelle Vergütungsvereinbarung nach § 14 StBVV, dokumentiert aber den Mandantenwillen.

  • Versionierung statt Versions-Chaos

    Nachverhandelt? Neue Version anlegen — der alte Stand bleibt nachvollziehbar.

  • Mobile-first

    Ihr Mandant liest am Handy, nicht am Schreibtisch. Die Online-Page ist dafür gemacht.

Im Look Ihrer Kanzlei — kein „Powered by“-Footer. Inklusive im Professional-Plan.
Online-Angebots-Page mit Rückfrage zwischen Mandant und Kanzlei

Was Gebührenwerk kann

Alles was Sie für professionelle Gebührenangebote brauchen — nichts was Sie nicht brauchen.

Ihr Alleinstellungsmerkmal

Ihr komplettes Angebot — nicht nur StBVV

Wert- und Zeitgebühren nach StBVV, kombiniert mit frei definierten eigenen Positionen: Pauschalen, Beratungspakete, kanzleieigene Leistungen — jede mit eigenem Namen, Betrag, Abrechnungsintervall und optionaler Beschreibung in Ihrer Sprache. Das ist der Unterschied zwischen Preiswettbewerb und Positionierung.

Angebot · Mustermann GmbH Vorschau
  • Jahresabschluss 2024 § 35

    inkl. Plausibilisierung der OPOS-Liste

    1.304 €
  • Laufende Finanzbuchhaltung Pauschale · monatlich
    180 €
  • Digitalisierungs-Setup einmalig

    einmalige Einrichtung & Schulung

    450 €
  • Beratung zur Rechtsformwahl § 21
    420 €

StBVV-Gebühren und eigene Positionen — frei kombiniert in einem Angebot.

StBVV-konforme Berechnung

Alle Gebührentabellen A, B, C und D hinterlegt. Mindest-, Vorschlags- und Höchstgebühr werden automatisch berechnet — immer auf dem aktuellen StBVV-Stand.

PDF-Angebot auf Knopfdruck

Professionelles Gebührenangebot mit Kanzlei-Logo, allen Positionen und Gesamtsummen — fertig zum Versand in Sekunden.

Direkt in Outlook versenden

Ein Klick auf „Per Mail senden" öffnet Outlook mit dem PDF bereits als Anhang — Sie ergänzen nur noch Ihren persönlichen Text.

Vorlagen für Standardmandate

Häufige Leistungspakete einmal als Vorlage speichern — beim nächsten Erstgespräch in Sekunden laden und anpassen.

Online-Angebote mit Tracking

Statt PDF im Anhang: ein Link zur mobilen Mandanten-Page. Sie sehen, wann er öffnet, beantworten Rückfragen pro Position und dokumentieren Annahme oder Ablehnung mit Audit-Trail.

Desktop, Tablet & Smartphone

Voller Funktionsumfang auf jedem Gerät. Am Desktop mit Sidebar-Navigation, auf Mobilgeräten mit optimierter Scroll-Ansicht.

Über die StBVV hinaus

Der StBVV-Katalog ist nur der Anfang.

Wert- und Zeitgebühren sind hinterlegt — aber Ihre Kanzlei rechnet mehr ab als Tabellen. Legen Sie eigene Leistungen an, speichern Sie sie als Vorlage und stellen Sie in Minuten ein Angebot zusammen, das genau Ihrem Leistungsspektrum entspricht.

  • Eigene Leistungen frei definieren

    Pauschalen, Beratungspakete, kanzleieigene Leistungen — mit eigenem Namen, Betrag, Abrechnungsintervall und Beschreibung. Unabhängig von der StBVV.

  • Berechnungsart passend zur Leistung

    Pauschale, Zeitgebühr oder pro Arbeitnehmer — jede Leistung rechnet so ab, wie sie in Ihrer Kanzlei kalkuliert wird.

  • StBVV-Vorlagen anpassen, ohne den Rahmen zu verlassen

    Vorgeschlagenen Ansatz vorbelegen, Bezeichnung und Sichtbarkeit ändern — die gesetzlichen Rahmen bleiben fix. Einmal einrichten, immer wieder laden.

  • Optionale Zusatzleistungen zum Zu- und Abwählen

    Freiwillige Mehrwertleistungen markieren — der Mandant wählt sie im Online-Angebot selbst zu oder ab.

Kanzlei-Ansicht: eigene Leistungsdefinition mit Berechnungsart, Betrag und Turnus anlegen
Eigene Leistung anlegen — Berechnungsart, Betrag und Turnus frei wählbar
StBVV-Vorlage § 33 Buchführung anpassen: Ansatz vorbelegen, Bezeichnung und Sichtbarkeit ändern, gesetzlicher Rahmen bleibt fix
StBVV-Vorlage anpassen — Ansatz vorbelegen, der gesetzliche Rahmen bleibt fix

In drei Schritten zum Angebot

In unter zwei Minuten zum versandfertigen Angebot.

01

Registrieren & Plan wählen

Konto erstellen, E-Mail bestätigen, Plan wählen — in unter zwei Minuten einsatzbereit.

02

Leistungen zusammenstellen

Leistungen aus dem StBVV-Katalog wählen oder eigene Leistungen anlegen. Gegenstandswerte eintragen — die Gebühr berechnet sich automatisch.

03

Angebot versenden

Als PDF mit Kanzlei-Branding direkt per Outlook — oder als Online-Page mit Tracking, Rückfragen und Annehmen/Ablehnen-Button. Sie sehen in Echtzeit, was passiert.

„Was vorher 20 Minuten gedauert hat, erledigen wir jetzt in zwei. Das Angebot sieht dabei noch professioneller aus als früher.“

Steuerberatungskanzlei aus dem Rheinland

Transparent · Monatlich kündbar

Einfache Preise. Keine Überraschungen.

Zwei Pläne, monatlich kündbar. Bezahlung per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift.

Empfohlen

Standard

39 € /Monat

Alles was Ihre Kanzlei braucht

7 Tage kostenlos testen

  • Unbegrenzte Benutzer
  • Unbegrenzte Angebote & Berechnungen
  • PDF-Export + Outlook-Versand
  • Online-Angebote teilen mit Conversion-Tracking
  • Kanzlei-Vorlagen
  • StBVV 2025 komplett
  • AV-Vertrag inklusive
Jetzt starten

Professional

69 € /Monat

Für anspruchsvolle Kanzleien

7 Tage kostenlos testen

  • Alles aus Standard, plus:
  • Mandant-Page in Ihren Kanzlei-Farben
  • Kein „Powered by Gebührenwerk“-Footer
  • Mail-Absender mit Kanzleiname
  • Kanzlei-Farben im PDF
Jetzt starten

Monatlich kündbar · Bezahlung per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift · Sofort einsatzbereit

Häufige Fragen

Alles rund um Gebührenwerk, die StBVV und Ihre Honorargestaltung.

Was ist die StBVV?
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt die gesetzlichen Gebühren, die Steuerberater in Deutschland für ihre Leistungen berechnen dürfen. Sie definiert Gebührentabellen (A, B, C und D), Gegenstandswerte und Gebührenrahmen (z. B. 2/10 bis 8/10 einer vollen Gebühr). Die aktuelle Fassung ist die StBVV 2025.
Wie berechne ich die Mittelgebühr nach StBVV?
Die Mittelgebühr ist der rechnerische Mittelwert zwischen der Mindest- und Höchstgebühr eines Gebührenrahmens. Beispiel: Bei einem Rahmen von 1/10 bis 6/10 liegt die Mittelgebühr bei 3,5/10. Sie multiplizieren den entsprechenden Bruchteil mit der vollen Gebühr aus der Tabelle (A, B, C oder D) zum jeweiligen Gegenstandswert. Gebührenwerk berechnet Mittelgebühr, Minimum und Maximum automatisch.
Was ist Gebührenwerk?
Gebührenwerk ist eine webbasierte Software speziell für Steuerberatungskanzleien. Sie berechnet Honorare nach StBVV 2025 (Tabelle A, B, C und D) und erstellt Honorarangebote — als PDF mit Outlook-Versand oder als Online-Page mit Conversion-Tracking, Per-Position-Rückfragen und Annehmen/Ablehnen-Button. Dazu bietet Gebührenwerk Vorlagen, Mandantenverwaltung und ein übersichtliches Kanzlei-Dashboard.
Was kostet Gebührenwerk?
Gebührenwerk bietet zwei Pläne: Der Standard-Plan kostet 39 € pro Monat und enthält alle Funktionen inklusive AV-Vertrag. Der Professional-Plan für 69 € pro Monat bietet zusätzlich Kanzlei-Branding für PDF und Online-Angebote. Alle Pläne sind monatlich kündbar, ohne langfristige Vertragsbindung. Bezahlung per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift.
Ist Gebührenwerk DSGVO-konform?
Ja. Gebührenwerk wird ausschließlich auf Servern in Deutschland (Hetzner) gehostet. Alle Mandantendaten bleiben in der EU. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO mit Berücksichtigung von § 203 StGB (Berufsgeheimnisschutz) ist im Standard- und Professional-Plan enthalten.
Kann ich meine bisherige Lösung durch Gebührenwerk ersetzen?
Ja. Gebührenwerk bildet alle Berechnungstypen der StBVV ab: Tabellengebühren (Tabelle A/B/C/D), Zeitgebühren nach § 13 StBVV, Lohnbuchhaltung pro Mitarbeiter und Pauschalgebühren. Dazu kommen professioneller PDF-Export mit Kanzlei-Branding, direkter Outlook-Versand, wiederverwendbare Vorlagen und eine vollständige Mandantenverwaltung — alles in einer Anwendung.
Welche Gebührenarten unterstützt Gebührenwerk?
Gebührenwerk unterstützt alle gängigen Berechnungstypen der StBVV: Wertgebühren über Tabelle A, B, C und D (z. B. Jahresabschluss, Einkommensteuererklärung, Land- und Forstwirtschaft), Zeitgebühren nach § 13 StBVV (66–164 €/Stunde im Viertelstundentakt), Lohnbuchhaltung pro Arbeitnehmer sowie Pauschalgebühren (z. B. E-Bilanz, BWA). Zusätzlich können Sie eigene Leistungen unabhängig von der StBVV anlegen.
Kann ich eigene Leistungen anlegen, die nicht in der StBVV stehen?
Ja. Neben den gesetzlichen Gebühren nach StBVV können Sie in Gebührenwerk beliebige eigene Leistungen als Freitext anlegen — mit individuellem Namen, Betrag und Abrechnungsintervall (monatlich, quartalsweise, jährlich oder einmalig). So bilden Sie auch Pauschalvereinbarungen, Beratungspakete oder kanzleispezifische Dienstleistungen ab, die über den StBVV-Katalog hinausgehen.
Wie unterscheidet sich Gebührenwerk von anderen Anbietern?
Gebührenwerk ist eine eigenständige Lösung — unabhängig von großen Ökosystemen oder bestehenden Softwareverträgen. Sie können sofort starten, ohne Onboarding oder Einrichtungsgebühr. Neben der StBVV-Berechnung bietet Gebührenwerk vollständig individualisierbare Leistungen: eigener Name, eigener Betrag, frei wählbares Abrechnungsintervall. So bilden Sie auch Leistungen ab, die in keinem Standardkatalog stehen. Monatlich kündbar, ab 39 €/Monat.
Kann ich Gebührenwerk kostenlos testen?
Ja. Sie können Gebührenwerk 7 Tage lang kostenlos testen — ohne Kreditkarte. Registrieren Sie sich unter app.gebuehrenwerk.de, bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und legen Sie sofort los. Erst nach Ablauf der Testphase wählen Sie Ihren Plan und hinterlegen eine Zahlungsmethode. Jederzeit kündbar.
Wie erstelle und versende ich ein Honorarangebot?
In Gebührenwerk wählen Sie die gewünschten Leistungen aus, passen Gegenstandswerte und Gebührensätze an und entscheiden, wie Sie das Angebot versenden: Als PDF mit Kanzlei-Briefkopf direkt per Outlook — oder als Online-Page, auf der der Mandant pro Position Rückfragen stellen und am Ende mit einem Klick annehmen oder ablehnen kann. Sie sehen in Echtzeit, was passiert.
Ist Ihre Frage nicht dabei?
Schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular weiter unten. Wir melden uns persönlich bei Ihnen und beantworten Ihre Fragen — schnell und unverbindlich.

Kontakt aufnehmen

Haben Sie Fragen zu Gebührenwerk? Schreiben Sie uns — wir melden uns persönlich.

DSGVO-konform

Ihre Daten werden auf deutschen Servern verschlüsselt gespeichert.

Direkt vom Gründer

Keine Support-Tiers, keine Callcenter. Ihre Frage landet bei dem, der die Software entwickelt hat.

AV-Vertrag inklusive

Sie erhalten automatisch einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

Keine Weitergabe Ihrer Daten. Kein Newsletter. Nur eine Antwort.