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Gebührenrechner für Steuerberater – kostenlos nach StBVV 2025.

Steuerberatergebühren in Sekunden berechnen: Leistung wählen, Gegenstandswert eintragen — Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr nach StBVV 2025 sofort sehen. Für Kanzleien wird aus der Berechnung mit einem Klick ein fertiges Honorarangebot.

Kostenlos · Ohne Anmeldung · StBVV 2025

Gebührenwerk Screenshot

Steuerberatergebühren direkt berechnen

Leistung wählen, Gegenstandswert eingeben — Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr nach StBVV 2025 sofort sehen. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Unverbindliche Orientierung auf Basis der StBVV 2025 (Mittelgebühr als Vorschlagswert). Die angemessene Gebühr im Einzelfall richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit (§ 11 StBVV).

Wählen Sie eine Leistung und geben Sie den Gegenstandswert ein — das Ergebnis erscheint sofort.
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So berechnen sich Steuerberatergebühren

Die Vergütung von Steuerberatern ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Die meisten Leistungen werden als Wertgebühr abgerechnet, und die Berechnung folgt immer demselben Muster:

  1. Gegenstandswert bestimmen — je nach Leistung z. B. die Summe der Einkünfte, die Betriebseinnahmen, der Jahresumsatz oder die Bilanzsumme.
  2. Volle Gebühr ablesen — aus der zur Leistung gehörenden Gebührentabelle: Tabelle A (Beratung und Steuererklärungen), Tabelle B (Abschlussarbeiten) oder Tabelle C (Buchführung).
  3. Zehntelsatz anwenden — jede Leistung hat einen Rahmen (z. B. 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr). Wo im Rahmen die Gebühr liegt, richtet sich nach § 11 StBVV: Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit, Bedeutung der Angelegenheit sowie Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers.

Der Gebührenrechner oben nimmt Ihnen alle drei Schritte ab und zeigt den kompletten Rahmen — Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr.

Was kostet welche Leistung?

Leistung Rechtsgrundlage Rahmen Tabelle
Einkommensteuererklärung § 24 StBVV 1/10 – 6/10 A
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) § 25 StBVV 5/10 – 30/10 B
Jahresabschluss § 35 StBVV 10/10 – 40/10 B
Finanzbuchführung (monatlich) § 33 StBVV 2/10 – 12/10 C

Hinter jedem Link finden Sie konkrete Rechenbeispiele mit typischen Gegenstandswerten.

Für Kanzleien: vom Gebührenrechner zum Honorarangebot

Die Gebühr zu kennen ist der erste Schritt — sie dem Mandanten überzeugend anzubieten der zweite. Gebührenwerk macht aus der Berechnung ein versandfertiges Honorarangebot: StBVV-Positionen und eigene Leistungen kombinieren, als PDF per Outlook versenden oder als Online-Angebot teilen, das Mandanten am Handy annehmen können.

Häufige Fragen zum Gebührenrechner

Wie berechnet ein Steuerberater seine Gebühren?
Nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV): Aus dem Gegenstandswert der Leistung ergibt sich die volle Gebühr laut Gebührentabelle, davon wird ein Zehntelsatz innerhalb des gesetzlichen Rahmens angesetzt. Wo im Rahmen die Gebühr liegt, bestimmt § 11 StBVV nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit.
Darf der Steuerberater vom errechneten Betrag abweichen?
Innerhalb des gesetzlichen Rahmens ja — der Rechner zeigt deshalb immer Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr. Eine Vergütung oberhalb der StBVV setzt eine Vergütungsvereinbarung in Textform voraus (§ 4 StBVV); in außergerichtlichen Angelegenheiten kann auch eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden, sie muss aber in angemessenem Verhältnis zu Leistung und Haftungsrisiko stehen.
Welche Leistungen deckt der Gebührenrechner ab?
Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung, Einnahmenüberschussrechnung, Jahresabschluss und laufende Finanzbuchführung — jeweils mit den Tabellen A, B und C der StBVV 2025. Die Lohnbuchführung (§ 34 StBVV) rechnet nicht nach Gegenstandswert, sondern mit Betragsrahmengebühren je Arbeitnehmer und ist daher nicht Teil des Rechners.
Brauche ich ein Konto, um den Rechner zu nutzen?
Nein. Die Berechnung ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Ein Konto brauchen nur Kanzleien, die aus der Berechnung fertige Honorarangebote erstellen und versenden möchten — dafür gibt es Gebührenwerk mit 7 Tagen kostenloser Testphase.

Ein Gebührenrechner, der Mandate gewinnt

Nicht nur berechnen — überzeugen. Gebührenwerk macht aus Zahlen ein professionelles Angebot.

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Angebot im Erstgespräch

Leistungen auswählen, Werte eintragen, PDF erstellen. In unter zwei Minuten liegt das Angebot beim Mandanten — noch während er vor Ihnen sitzt.

Vorlagen für Standardmandate

Häufige Leistungspakete einmal als Vorlage speichern. Beim nächsten Erstgespräch in Sekunden laden und anpassen.

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