Gebührenrechner für Steuerberater – kostenlos nach StBVV 2025.
Steuerberatergebühren in Sekunden berechnen: Leistung wählen, Gegenstandswert eintragen — Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr nach StBVV 2025 sofort sehen. Für Kanzleien wird aus der Berechnung mit einem Klick ein fertiges Honorarangebot.
Kostenlos · Ohne Anmeldung · StBVV 2025
Steuerberatergebühren direkt berechnen
Leistung wählen, Gegenstandswert eingeben — Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr nach StBVV 2025 sofort sehen. Kostenlos, ohne Anmeldung.
§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV
Unverbindliche Orientierung auf Basis der StBVV 2025 (Mittelgebühr als Vorschlagswert). Die angemessene Gebühr im Einzelfall richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit (§ 11 StBVV).
- Mindestgebühr
- Mittelgebühr
- Höchstgebühr
Ein echtes Honorarangebot besteht selten aus einer einzelnen Tabellengebühr. In Gebührenwerk kombinieren Sie Wertgebühren, Zeitgebühren nach § 13 und eigene Leistungen mit freiem Namen und Betrag — und versenden das fertige Angebot als PDF oder Online-Page.
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So berechnen sich Steuerberatergebühren
Die Vergütung von Steuerberatern ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Die meisten Leistungen werden als Wertgebühr abgerechnet, und die Berechnung folgt immer demselben Muster:
- Gegenstandswert bestimmen — je nach Leistung z. B. die Summe der Einkünfte, die Betriebseinnahmen, der Jahresumsatz oder die Bilanzsumme.
- Volle Gebühr ablesen — aus der zur Leistung gehörenden Gebührentabelle: Tabelle A (Beratung und Steuererklärungen), Tabelle B (Abschlussarbeiten) oder Tabelle C (Buchführung).
- Zehntelsatz anwenden — jede Leistung hat einen Rahmen (z. B. 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr). Wo im Rahmen die Gebühr liegt, richtet sich nach § 11 StBVV: Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit, Bedeutung der Angelegenheit sowie Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers.
Der Gebührenrechner oben nimmt Ihnen alle drei Schritte ab und zeigt den kompletten Rahmen — Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr.
Was kostet welche Leistung?
| Leistung | Rechtsgrundlage | Rahmen | Tabelle |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung | § 24 StBVV | 1/10 – 6/10 | A |
| Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) | § 25 StBVV | 5/10 – 30/10 | B |
| Jahresabschluss | § 35 StBVV | 10/10 – 40/10 | B |
| Finanzbuchführung (monatlich) | § 33 StBVV | 2/10 – 12/10 | C |
Hinter jedem Link finden Sie konkrete Rechenbeispiele mit typischen Gegenstandswerten.
Für Kanzleien: vom Gebührenrechner zum Honorarangebot
Die Gebühr zu kennen ist der erste Schritt — sie dem Mandanten überzeugend anzubieten der zweite. Gebührenwerk macht aus der Berechnung ein versandfertiges Honorarangebot: StBVV-Positionen und eigene Leistungen kombinieren, als PDF per Outlook versenden oder als Online-Angebot teilen, das Mandanten am Handy annehmen können.
Häufige Fragen zum Gebührenrechner
Wie berechnet ein Steuerberater seine Gebühren?
Darf der Steuerberater vom errechneten Betrag abweichen?
Welche Leistungen deckt der Gebührenrechner ab?
Brauche ich ein Konto, um den Rechner zu nutzen?
Ein Gebührenrechner, der Mandate gewinnt
Nicht nur berechnen — überzeugen. Gebührenwerk macht aus Zahlen ein professionelles Angebot.
Der Unterschied zwischen Preiswettbewerb und Positionierung
Generische Angebote kennt jeder Mandant. Gebührenwerk lässt Sie aus StBVV-Gebühren und frei definierten eigenen Positionen — Pauschalen, Beratungspakete, kanzleieigene Leistungen mit eigenem Namen, Betrag und Abrechnungsintervall — ein unverwechselbares Angebot zusammenstellen. Das macht Sie unvergleichbar.
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Fragen zum Gebührenrechner?
Schreiben Sie uns — wir melden uns persönlich.
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