Ist die StBVV noch zeitgemäß?

LK
Lukas Klein · Gründer von Gebührenwerk

Eine Verordnung aus einer anderen Zeit

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist das zentrale Regelwerk für die Vergütung steuerberatender Berufe in Deutschland. Sie definiert Gebührentabellen, Gegenstandswerte und Gebührenrahmen — von der Einkommensteuererklärung bis zum Jahresabschluss.

Das Problem: Die Grundstruktur stammt aus einer Zeit, in der Steuerberater kaum im Wettbewerb standen. Mandanten kamen über Empfehlungen, blieben jahrzehntelang und fragten selten nach dem Preis. Diese Zeit ist vorbei.

Was die StBVV gut macht

Fairness muss man ihr lassen: Die StBVV schützt sowohl Mandanten als auch Berater. Mandanten wissen, dass Honorare nicht willkürlich sind. Berater haben eine gesetzliche Grundlage, auf die sie sich berufen können.

Die Tabellen A bis D decken das gesamte Leistungsspektrum ab — von der einfachen Buchführung bis zur komplexen Unternehmensberatung. Die Zeitgebühr nach § 13 (66–164 €/Stunde) bietet zusätzliche Flexibilität.

Als Rahmenwerk funktioniert die StBVV. Als alleinige Grundlage für die Honorarkommunikation — nicht mehr.

Wo die StBVV an ihre Grenzen stößt

1. Mandanten verstehen sie nicht

„3,5/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A bei einem Gegenstandswert von 45.000 Euro“ — kein Mandant versteht diesen Satz. Und was Mandanten nicht verstehen, vertrauen sie nicht.

Das Erstgespräch entscheidet oft über das Mandat. Wer in diesem Moment nur Tabellenwerte zitieren kann, wirkt nicht wie ein moderner Dienstleister — sondern wie eine Behörde.

2. Individuelle Leistungen fallen durchs Raster

Die StBVV bildet Standardleistungen ab. Aber was ist mit der monatlichen BWA-Besprechung per Video? Der Einrichtung einer Schnittstelle zum Mandanten-Buchhaltungssystem? Der steuerlichen Begleitung einer Unternehmensgründung?

Viele Kanzleien bieten heute Leistungen an, die in keiner Tabelle stehen. Die StBVV zwingt sie, diese entweder in bestehende Positionen zu pressen oder als Pauschalvereinbarung „daneben“ abzurechnen.

3. Preiswettbewerb statt Positionierung

Wenn alle Kanzleien nach denselben Tabellen abrechnen, wird der Preis zum einzigen Unterscheidungsmerkmal. Das ist ein Rennen nach unten.

Der eigentliche Wettbewerbsvorteil liegt in der individuellen Leistung — in der Art, wie eine Kanzlei ihre Mandanten betreut. Aber die StBVV macht es schwer, diesen Vorteil im Angebot sichtbar zu machen.

Was das für Ihre Kanzlei bedeutet

Die StBVV wird nicht verschwinden — und das muss sie auch nicht. Aber sie sollte Grundlage sein, nicht Grenze.

Moderne Honorargestaltung heißt: StBVV-konforme Berechnung als Basis, ergänzt um individuelle Leistungsbeschreibungen, die Ihren Mandanten zeigen, wofür sie bezahlen. Nicht „3,5/10 Tabelle A“, sondern „Erstellung Ihres Jahresabschlusses inkl. persönlicher Besprechung der Ergebnisse und einer Steuerhochrechnung bzw. Gewinnüberwachung für Zwecke der Einkommensteuer-Vorauszahlungen“.

Der Mandant sieht den Wert. Sie bekommen das Mandat. Und die StBVV? Die liefert die Zahl dahinter.

Gebührenwerk macht genau das möglich: StBVV-konforme Berechnung plus individuelle Leistungstexte — als PDF-Angebot in unter zwei Minuten.

Fazit

Die StBVV ist nicht das Problem. Das Problem ist, wenn sie das einzige Werkzeug bleibt, mit dem Kanzleien ihr Honorar kommunizieren. In einer Zeit, in der Mandanten Transparenz, Geschwindigkeit und Individualität erwarten, braucht es mehr als Tabellenwerte.

Die Kanzleien, die das verstehen, werden die Mandate gewinnen. Die anderen werden sich weiter fragen, warum der Interessent nach dem Erstgespräch nicht mehr anruft.

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