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StBVV 2025 · Sofort einsatzbereit

StBVV-Rechner – Honorare in Sekunden.

Gebührenwerk berechnet Honorare nach der aktuellen StBVV 2025. Sie definieren Ihre Leistungen, der Rechner liefert das fertige Angebot — als PDF oder als Online-Page mit Tracking und Annehmen-Button.

7 Tage kostenlos testen · Keine Kreditkarte · Jederzeit kündbar

Gebührenwerk Screenshot

StBVV-Gebühr direkt berechnen

Leistung wählen, Gegenstandswert eingeben — Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr nach StBVV 2025 sofort sehen. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Unverbindliche Orientierung auf Basis der StBVV 2025 (Mittelgebühr als Vorschlagswert). Die angemessene Gebühr im Einzelfall richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit (§ 11 StBVV).

Wählen Sie eine Leistung und geben Sie den Gegenstandswert ein — das Ergebnis erscheint sofort.
StBVV 2025 aktuell
DSGVO-konform
Hosting Deutschland
AV-Vertrag inklusive
PDF-Angebot in unter 2 Minuten

„Was kostet das?“ — und dann wird es still.

Im Erstgespräch zählt Geschwindigkeit. Wer kein konkretes Angebot machen kann, verliert den Mandanten an die Kanzlei, die es kann.

Manuell ist zu langsam

Werte zusammensuchen, Tabellen prüfen, PDF formatieren, Mail tippen. Jede Anfrage kostet 20 Minuten — mindestens.

„Kommt drauf an"

Mandanten hören Unsicherheit. Ohne konkretes Angebot ruft der Interessent bei der nächsten Kanzlei an.

„Ich schick Ihnen das nach"

Jede Verzögerung zwischen Erstgespräch und Angebot senkt die Abschlusswahrscheinlichkeit. Geschwindigkeit gewinnt Mandate.

Neu · Online-Angebote

Aus dem PDF-Angebot wird ein Sales-Tool.

Statt PDF-Anhang im Spam-Ordner — ein Link, eine mobile Page, ein klares Ja oder Nein. Sie sehen, was passiert.

  • Conversion-Tracking

    Sie sehen, wer Ihr Angebot wann geöffnet hat. Keine Mutmaßung mehr, ob die Mail durchkam.

  • Strukturierte Rückfragen

    Mandanten fragen pro Position — nicht „irgendwo zur Lohnbuchhaltung“. Der Kontext bleibt erhalten.

  • Annehmen oder Ablehnen — mit Audit-Trail

    Soft-Accept mit Zeitstempel und IP-Beleg. Ersetzt nicht die formelle Vergütungsvereinbarung nach § 14 StBVV, dokumentiert aber den Mandantenwillen.

  • Versionierung statt Versions-Chaos

    Nachverhandelt? Neue Version anlegen — der alte Stand bleibt nachvollziehbar.

  • Mobile-first

    Ihr Mandant liest am Handy, nicht am Schreibtisch. Die Online-Page ist dafür gemacht.

Im Look Ihrer Kanzlei — kein „Powered by“-Footer. Inklusive im Professional-Plan.
Online-Angebots-Page mit Rückfrage zwischen Mandant und Kanzlei

Was der StBVV-Rechner kann

Alles was Sie für ein professionelles Honorarangebot brauchen — in einer Anwendung.

Das macht den Unterschied

Individuelle Leistungen statt Standardkatalog

Andere Rechner liefern Tabellenwerte. In Gebührenwerk stellen Sie ein komplettes Angebot zusammen: StBVV-Gebühren kombiniert mit frei definierten eigenen Positionen — Pauschalen, Beratungspakete, kanzleieigene Leistungen, jede mit eigenem Namen, Betrag und Abrechnungsintervall. Das ist der Unterschied zwischen Preiswettbewerb und Positionierung.

Angebot · Mustermann GmbH Vorschau
  • Jahresabschluss 2024 § 35

    inkl. Plausibilisierung der OPOS-Liste

    1.304 €
  • Laufende Finanzbuchhaltung Pauschale · monatlich
    180 €
  • Digitalisierungs-Setup einmalig

    einmalige Einrichtung & Schulung

    450 €
  • Beratung zur Rechtsformwahl § 21
    420 €

StBVV-Gebühren und eigene Positionen — frei kombiniert in einem Angebot.

Alle Gebührentabellen hinterlegt

Wertgebühren, Zeitgebühren nach § 13, Lohnbuchhaltung und Pauschalgebühren — der Rechner kennt die StBVV 2025 komplett. Mindest-, Vorschlags- und Höchstgebühr werden automatisch berechnet.

PDF-Angebot auf Knopfdruck

Professionelles Honorarangebot mit Kanzlei-Logo und allen Positionen — fertig zum Versand in Sekunden.

Ihre Leistungen, Ihre Sprache

Definieren Sie eigene Leistungsbeschreibungen mit individuellem Namen, Betrag und Intervall. Kein Standardtext — Ihre Handschrift.

Direkt per Outlook versenden

Ein Klick öffnet Outlook mit dem PDF als Anhang. Sie ergänzen nur noch Ihren persönlichen Text.

In drei Schritten zum Angebot

In unter zwei Minuten zum versandfertigen Angebot.

01

Registrieren & Plan wählen

Konto erstellen, E-Mail bestätigen, Plan wählen — in unter zwei Minuten einsatzbereit.

02

Leistungen zusammenstellen

Leistungen aus dem StBVV-Katalog wählen oder eigene anlegen. Gegenstandswerte eintragen — die Gebühr berechnet sich automatisch.

03

Angebot versenden

PDF erstellen und direkt per Outlook an Ihren Mandanten senden — fertig.

Transparent · Monatlich kündbar

Einfache Preise. Keine Überraschungen.

Zwei Pläne, monatlich kündbar. Bezahlung per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift.

Empfohlen

Standard

39 € /Monat

Alles was Ihre Kanzlei braucht

7 Tage kostenlos testen

  • Unbegrenzte Benutzer
  • Unbegrenzte Angebote & Berechnungen
  • PDF-Export + Outlook-Versand
  • Online-Angebote teilen mit Conversion-Tracking
  • Kanzlei-Vorlagen
  • StBVV 2025 komplett
  • AV-Vertrag inklusive
Jetzt starten

Professional

69 € /Monat

Für anspruchsvolle Kanzleien

7 Tage kostenlos testen

  • Alles aus Standard, plus:
  • Mandant-Page in Ihren Kanzlei-Farben
  • Kein „Powered by Gebührenwerk“-Footer
  • Mail-Absender mit Kanzleiname
  • Kanzlei-Farben im PDF
Jetzt starten

Monatlich kündbar · Bezahlung per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift · Sofort einsatzbereit

Häufige Fragen zum StBVV-Rechner

Kurz beantwortet: Gebührenrahmen, Gegenstandswert und was der Rechner kann.

Ist der StBVV-Rechner kostenlos?
Ja. Der Rechner auf dieser Seite ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Er liefert Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr nach StBVV 2025 als unverbindliche Orientierung. Für komplette Honorarangebote mit mehreren Positionen, eigenen Leistungen, PDF-Export und Online-Versand gibt es Gebührenwerk als Abo — 7 Tage kostenlos testbar.
Wie berechnet sich die Gebühr für eine Einkommensteuererklärung?
Maßgeblich ist der Gegenstandswert — bei der Einkommensteuererklärung die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 €. Dazu wird die volle Gebühr aus Tabelle A abgelesen. Nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV beträgt der Rahmen 1/10 bis 6/10 dieser vollen Gebühr; die Mittelgebühr liegt bei 3,5/10.
Was ist der Gegenstandswert?
Der Gegenstandswert ist die Bemessungsgrundlage der Wertgebühr und je nach Leistung unterschiedlich definiert: bei der Einkommensteuererklärung die Summe der positiven Einkünfte, beim Jahresabschluss das Mittel aus Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung, bei der laufenden Buchführung der Jahresumsatz. Der Rechner zeigt zu jeder Leistung an, welcher Wert gemeint ist.
Was kostet ein Jahresabschluss beim Steuerberater?
Die Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 StBVV mit 10/10 bis 40/10 der vollen Gebühr nach Tabelle B abgerechnet. Gegenstandswert ist das Mittel aus Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung. Den konkreten Gebührenrahmen für Ihren Fall liefert der Rechner oben in Sekunden.
Darf der Steuerberater von der Mittelgebühr abweichen?
Ja. Innerhalb des Gebührenrahmens bestimmt der Steuerberater die angemessene Gebühr nach § 11 StBVV, insbesondere nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit. Eine höhere Vergütung ist über eine Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV möglich. Die Mittelgebühr ist der übliche Ausgangspunkt für Standardfälle.

Fragen zum StBVV-Rechner?

Schreiben Sie uns — wir melden uns persönlich.

DSGVO-konform

Ihre Daten werden auf deutschen Servern verschlüsselt gespeichert.

Direkt vom Gründer

Keine Support-Tiers, keine Callcenter. Ihre Frage landet bei dem, der die Software entwickelt hat.

AV-Vertrag inklusive

Sie erhalten automatisch einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

Keine Weitergabe Ihrer Daten. Kein Newsletter. Nur eine Antwort.