StBVV 2025 · Anlage 2

StBVV Tabelle B – die Abschlusstabelle.

Tabelle B (Anlage 2 StBVV) liefert die volle Gebühr für Abschlussarbeiten — vom Jahresabschluss nach § 35 bis zur Einnahmenüberschussrechnung nach § 25. Hier finden Sie die komplette Tabelle nach StBVV 2025, mit direktem Absprung in den kostenlosen Rechner.

Kostenlos · Ohne Anmeldung · StBVV 2025

Gebührenwerk Screenshot

Tabelle B: volle Gebühr nach Gegenstandswert

Die Abschlusstabelle gilt für Abschlussarbeiten nach § 35 StBVV — allen voran die Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) mit einem Rahmen von 10/10 bis 40/10 — sowie für die Einnahmenüberschussrechnung nach § 25 StBVV mit 5/10 bis 30/10.

Der Gegenstandswert unterscheidet sich je nach Leistung: Beim Jahresabschluss ist es das Mittel aus Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung, bei der EÜR die Summe der Betriebseinnahmen oder der Betriebsausgaben, wenn diese höher sind. Die Tabelle nennt zu jedem Wert die volle Gebühr (10/10); abgerechnet wird der angemessene Bruchteil nach § 11 StBVV.

Tabelle B — StBVV 2025
Gegenstandswert bis Volle Gebühr (10/10)
3.000 € 49 €
3.500 € 57 €
4.000 € 68 €
4.500 € 76 €
5.000 € 86 €
6.000 € 96 €
7.000 € 105 €
8.000 € 116 €
9.000 € 121 €
10.000 € 127 €
12.500 € 134 €
15.000 € 151 €
17.500 € 166 €
20.000 € 178 €
22.500 € 191 €
25.000 € 201 €
37.500 € 215 €
50.000 € 263 €
62.500 € 303 €
75.000 € 338 €
87.500 € 353 €
100.000 € 369 €
125.000 € 423 €
150.000 € 471 €
175.000 € 512 €
200.000 € 548 €
225.000 € 582 €
250.000 € 613 €
300.000 € 641 €
350.000 € 696 €
400.000 € 746 €
450.000 € 791 €
500.000 € 832 €
625.000 € 871 €
750.000 € 968 €
875.000 € 1.050 €
1.000.000 € 1.126 €
1.250.000 € 1.194 €
1.500.000 € 1.324 €
1.750.000 € 1.438 €
2.000.000 € 1.542 €
2.250.000 € 1.635 €
2.500.000 € 1.718 €
3.000.000 € 1.797 €
3.500.000 € 1.951 €
4.000.000 € 2.089 €
4.500.000 € 2.214 €
5.000.000 € 2.328 €
7.500.000 € 2.720 €
10.000.000 € 3.162 €
12.500.000 € 3.520 €
15.000.000 € 3.819 €
17.500.000 € 4.074 €
20.000.000 € 4.293 €
22.500.000 € 4.573 €
25.000.000 € 4.831 €
30.000.000 € 5.315 €
35.000.000 € 5.759 €
40.000.000 € 6.172 €
45.000.000 € 6.558 €
50.000.000 € 6.923 €

Vom Mehrbetrag über 50.000.000 € bis 125.000.000 € erhöht sich die volle Gebühr je angefangene 5.000.000 € um 273 €.

Vom Mehrbetrag über 125.000.000 € bis 250.000.000 € erhöht sich die volle Gebühr je angefangene 12.500.000 € um 477 €.

Vom Mehrbetrag über 250.000.000 € erhöht sich die volle Gebühr je angefangene 25.000.000 € um 681 €.

Gebühr im Rechner berechnen

Kostenlos, ohne Anmeldung — Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr sofort sehen.

Häufige Fragen zu Tabelle B

Für welche Leistungen gilt Tabelle B der StBVV?
Tabelle B (Anlage 2 StBVV) gilt für Abschlussarbeiten nach § 35 StBVV — insbesondere die Aufstellung von Jahresabschluss, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung — sowie für die Einnahmenüberschussrechnung nach § 25 StBVV. Für Steuererklärungen gilt Tabelle A, für die laufende Buchführung Tabelle C.
Welcher Gegenstandswert gilt beim Jahresabschluss?
Beim Jahresabschluss ist der Gegenstandswert das Mittel aus Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung (§ 35 Abs. 2 StBVV). Beispiel: Bei 600.000 € Bilanzsumme und 400.000 € Jahresleistung beträgt der Gegenstandswert 500.000 €. Der Gebührenrahmen für die Aufstellung liegt bei 10/10 bis 40/10 der vollen Gebühr.
Gilt Tabelle B auch für die EÜR?
Ja. Die Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben nach § 25 StBVV wird mit 5/10 bis 30/10 der vollen Gebühr nach Tabelle B abgerechnet. Gegenstandswert ist die Summe der Betriebseinnahmen oder der Betriebsausgaben, wenn diese höher ist — mindestens 17.500 €.
Warum reicht Tabelle B bis 50 Millionen Euro?
Bilanzsummen und Jahresleistungen erreichen bei größeren Unternehmen schnell hohe Werte, daher ist die Abschlusstabelle deutlich länger als die Beratungstabelle. Oberhalb von 50 Mio. € wächst die volle Gebühr stufenweise weiter — der Rechner berücksichtigt das automatisch.