StBVV 2025 · § 33

Was kostet die Buchführung beim Steuerberater?

Die Gebühr ist in der StBVV geregelt: 2/10 bis 12/10 der vollen Gebühr nach Tabelle C — monatlich, bemessen am Jahresumsatz. Bei 300.000 € Umsatz sind das zwischen 71,80 € und 430,80 € pro Monat — rechnen Sie Ihren Fall direkt hier aus.

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Unverbindliche Orientierung auf Basis der StBVV 2025 (Mittelgebühr als Vorschlagswert). Die angemessene Gebühr im Einzelfall richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit (§ 11 StBVV).

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So berechnet sich die Gebühr

Die laufende Finanzbuchführung vergütet § 33 Abs. 1 StBVV mit 2/10 bis 12/10 der vollen Gebühr nach Tabelle C — und zwar je Monat. Gegenstandswert ist der Jahresumsatz oder, wenn höher, der jährliche Aufwand.

Zwei Rechenbeispiele nach StBVV 2025 (Buchführung einschließlich Kontieren der Belege):

Jahresumsatz Volle Gebühr (Tabelle C) Monatlicher Rahmen Mittelgebühr (7/10)
150.000 € 230 € 46,00 € – 276,00 € 161,00 € / Monat
300.000 € 359 € 71,80 € – 430,80 € 251,30 € / Monat

Aufs Jahr gerechnet kostet die Buchführung bei 300.000 € Umsatz zur Mittelgebühr also rund 3.000 €.

Wovon der Monatspreis abhängt

Den Zehntelsatz innerhalb des Rahmens bestimmt § 11 StBVV: Belegvolumen, Zahl der Buchungen, Qualität der Vorarbeit. Wer digital und vorsortiert liefert, liegt eher unter der Mittelgebühr; Schuhkarton-Belege, viele Kassenbewegungen oder Fremdwährungen rechtfertigen mehr. Übernimmt der Mandant das Kontieren selbst, gilt ein niedrigerer Rahmen (§ 33 Abs. 3).

Nicht enthalten ist die Lohnbuchführung: Sie wird nach § 34 StBVV mit Betragsrahmengebühren je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum abgerechnet. Auch der Jahresabschluss am Jahresende ist eine eigene Leistung nach § 35.

Für Steuerberater: vom Tabellenwert zum Angebot

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Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet die Buchführung im Jahr?
Die Gebühr nach § 33 StBVV fällt monatlich an — für die Jahreskosten multiplizieren Sie mit zwölf. Beispiel: Bei 300.000 € Jahresumsatz liegt die Mittelgebühr bei 251,30 € pro Monat, also rund 3.000 € im Jahr. Dazu kommen Lohnbuchführung und Jahresabschluss als eigene Leistungen.
Ist die Lohnbuchhaltung in der Buchführungsgebühr enthalten?
Nein. Die Lohnbuchführung wird nach § 34 StBVV separat abgerechnet — mit Betragsrahmengebühren je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum, nicht nach Tabelle C.
Wird es günstiger, wenn ich selbst vorkontiere?
Ja. Für die Buchführung nach vom Auftraggeber kontierten Belegen sieht § 33 Abs. 3 StBVV einen niedrigeren Rahmen vor. Auch digital übermittelte, vollständige und sortierte Belege sprechen nach § 11 StBVV für einen Satz unterhalb der Mittelgebühr.
Kann ich mit dem Steuerberater eine Monatspauschale vereinbaren?
Ja. § 14 StBVV erlaubt für laufende Tätigkeiten eine Pauschalvergütung — schriftlich und für mindestens ein Jahr. Gerade bei der Buchführung ist das üblich; wichtig ist, dass der Leistungsumfang der Pauschale klar beschrieben ist.