StBVV 2025 · § 35

Was kostet ein Jahresabschluss beim Steuerberater?

Die Gebühr ist in der StBVV geregelt: 10/10 bis 40/10 der vollen Gebühr nach Tabelle B, bemessen am Mittel aus Bilanzsumme und Jahresleistung. Bei 500.000 € Gegenstandswert sind das zwischen 832 € und 3.328 € — rechnen Sie Ihren Fall direkt hier aus.

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Gebühr für Ihren Jahresabschluss berechnen

Mittel aus Bilanzsumme und Jahresleistung eingeben — Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr nach StBVV 2025 sofort sehen.

Unverbindliche Orientierung auf Basis der StBVV 2025 (Mittelgebühr als Vorschlagswert). Die angemessene Gebühr im Einzelfall richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit (§ 11 StBVV).

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So berechnet sich die Gebühr

Die Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) vergütet § 35 Abs. 1 Nr. 1 StBVV mit 10/10 bis 40/10 der vollen Gebühr nach Tabelle B. Der Gegenstandswert ist das Mittel aus Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung — bei 600.000 € Bilanzsumme und 400.000 € Umsatz also 500.000 €.

Zwei Rechenbeispiele nach StBVV 2025:

Gegenstandswert Volle Gebühr (Tabelle B) Gebührenrahmen Mittelgebühr (25/10)
500.000 € 832 € 832 € – 3.328 € 2.080 €
1.000.000 € 1.126 € 1.126 € – 4.504 € 2.815 €

Der Jahresabschluss kommt selten allein

Zum Abschluss gehören in der Praxis fast immer die betrieblichen Steuererklärungen — und die werden separat nach § 24 StBVV und Tabelle A vergütet: die Körperschaftsteuererklärung mit 2/10 bis 8/10, die Gewerbesteuererklärung mit 1/10 bis 6/10. Ein realistisches Gesamtpaket für eine GmbH umfasst also Jahresabschluss, KSt- und GewSt-Erklärung sowie ggf. die Umsatzsteuerjahreserklärung.

Wo die Gebühr innerhalb des Rahmens liegt, richtet sich nach § 11 StBVV: Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit. Eine saubere laufende Buchführung senkt den Abschlussaufwand spürbar — unaufgeräumte Konten, Inventurdifferenzen oder Rückstellungsthemen treiben ihn.

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Häufige Fragen zu den Kosten

Kommen zum Jahresabschluss weitere Kosten hinzu?
In der Regel ja. Die betrieblichen Steuererklärungen sind nicht in der Abschlussgebühr enthalten: Die Körperschaftsteuererklärung kostet 2/10 bis 8/10, die Gewerbesteuererklärung 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A (§ 24 StBVV). Auch die Entwicklung des Anhangs oder die Übermittlung der E-Bilanz können eigene Gebühren auslösen.
Warum ist der Jahresabschluss teurer als eine Steuererklärung?
Der Gebührenrahmen beginnt bei 10/10 — also der vollen Gebühr — statt bei 1/10 wie bei der Einkommensteuererklärung. Der Gesetzgeber bewertet die Aufstellung von Bilanz und GuV als deutlich aufwendigere Tätigkeit: Abstimmung aller Konten, Bewertungsentscheidungen, Abgrenzungen und Rückstellungen.
Kann ich einen Festpreis für den Jahresabschluss vereinbaren?
Ja. Nach § 14 StBVV kann für laufend auszuführende Tätigkeiten eine Pauschalvergütung schriftlich und für mindestens ein Jahr vereinbart werden. Viele Kanzleien bieten Pakete aus Buchführung, Abschluss und Erklärungen zum Monatspauschalpreis an — Transparenz über die enthaltenen Leistungen ist dabei entscheidend.
Was gilt für Einzelunternehmer ohne Bilanzpflicht?
Wer nicht bilanzieren muss, erstellt statt des Jahresabschlusses eine Einnahmenüberschussrechnung. Sie wird nach § 25 StBVV mit 5/10 bis 30/10 der vollen Gebühr nach Tabelle B vergütet — und ist damit in der Regel günstiger als ein Abschluss.